WAS IST EIN ÖBVI?
Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind hochqualifizierte Experten des Vermessungswesens. Als beliehene Freiberufler erfüllen sie hoheitliche Aufgaben und sind damit funktional einer Behörde gleichgestellt. Sie führen etwa hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und dürfen Beurkundungen vornehmen oder Bescheinigungen ausstellen.
Da die Tätigkeit des ÖbVI eine hohe Verantwortung in sich trägt, ist die Art der Aufgabenausübung in einer Berufsordnung definiert. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure arbeiten privatrechtlich. Als selbstständige Freiberufler haften sie persönlich für ihre Arbeit und tragen Eigenverantwortung für Ihre Firmen. Bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten unterstehen sie jedoch der staatlichen Dienst- und Fachaufsicht des Innenministeriums, welches die Qualität der Amtsführung und der Dienstleistungen prüft und überwacht. Das Modell der freiberuflichen Beleihung bindet die Dienstleistungen an eine staatliche Kostenordnung.
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann nur werden, wer von der Aufsichtsbehörde dazu bestellt wurde. Voraussetzung dafür ist, dass der Ingenieur die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst (2. Staatsexamen) mitbringt und umfassende Erfahrungen im Beruf (Assessorentätigkeit) vorweisen kann, also bereits mehrere Jahre Katastervermessungen durchgeführt hat.
Einen Einblick in den Arbeitsalltag eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) und Informationen dazu, wie Karl ÖbVI wurde und was ihn auszeichnet, bietet der Erklärfilm „Karl ist ÖbVI“.