Für private Bauherren

Wir beraten Sie in allen grundstücksrelevanten Fragen persönlich und begleiten Sie in Ihrem Bauvorhaben. Sei es bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück oder den Planungsgrundlagen für Ihre Ideen. Falls eine Grundstücksteilung bzw. eine Zerlegung des alten Flurstücks notwendig ist, besprechen wir zusammen die Größe und Form, damit es Ihren Vorstellungen gerecht wird.

Besitzen Sie bereits ein Baugrundstück, schauen wir uns die genaue Lage der Grundstücksgrenzen an und prüfen, ob und wie Ihr Vorhaben darauf verwirklicht werden kann. In einigen Fällen ist eine Abmarkung der Grundstücksgrenzen (Grenzfeststellung) vor Ort notwendig, um Rechtssicherheit beim weiteren Vorgehen zu haben.

Stellen Sie einen Bauantrag, benötigen Sie einen amtlichen Lageplan, in den Ihr Bauvorhaben eingetragen wird. Der amtliche Lageplan zeigt den aktuellen, rechtmäßigen Katasterbestand und ist zwingender Bestandteil des Bauantrages. Er gehört zu unseren Standardleistungen und Sie oder Ihr Architekt erhalten ihn von uns in der Regel 1 bis 2 Tage nach Auftragseingang per Post.

Nach Erteilung der Baugenehmigung kann mit dem Bau begonnen werden. Wir führen in dieser Phase die lage- und höhenmäßige Übertragung des geplanten Bauvorhabens auf das Baugrundstück vor. Diese Absteckung durch uns garantiert Ihnen, dass Ihr Bauvorhaben entsprechend der Baugenehmigung und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände errichtet wird.

Ist das Bauvorhaben fertiggestellt, muss der veränderte oder neu errichtete Gebäudebestand gemäß niedersächsischem Katastergesetz eingemessen werden. Die Gebäudevermessung dient dazu, die Liegenschaftskarte fortzuführen. Wenn Sie uns beauftragen, messen wir das Bauvorhaben vor Ort ein und koordinieren im Innendienst alles, so dass die Eintragung in das Liegenschaftskataster erfolgen kann. Die Kosten für die amtliche Gebäudevermessung richten sich für alle Vermessungsstellen in Niedersachsen nach einer einheitlichen Kostenordnung.